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Das Schiedsmannswesen im Amtsgerichtsbezirk Bersenbrück.

Schlichten statt Streiten!

In jeder niedersächsischen Gemeinde und Stadt sind Schiedsämter eingerichtet. Vor dem Schiedsamt können auf Antrag des Bürgers Streitigkeiten des täglichen Lebens in Schlichtungsverhandlungen beigelegt werden. Streitschlichter sind ehrenamtlich tätige Schiedspersonen, die von dem Gemeinde- oder Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht bestätigt werden. Auch bei bestimmten kleineren Straftaten soll mit Hilfe der Schiedsperson versucht werden, die Beteiligten aussergerichtlich zu versöhnen. Bei einigen Delikten ist der Schlichtungsversuch vor der Schiedsamt vorgeschrieben, bevor der Privatklageweg beschritten werden kann, z.B. bei Sachbeschädigungen und Beleidigungen.

Nach dem seit dem 01.01.2010 geltenden Niedersächsischen Schlichtungsgesetz ist außerdem vor der Beschreitung des Klagewegs in bestimmten zivilrechtlichen Angelegenheiten, z. Bsp. bei Nachbarrechtsstreitigkeiten und immissionschutzrechtlichen Abwehransprüchen, die obligatorische Streitschlichtung vor dem Schiedsamt als Gütestelle vorgesehen.

Streitschlichtung vor der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann sind häufig der bessere und kostengünstigere Weg, Konflikte zu bereinigen: Die Verfahren sind kurz, bürgernah, unbürokratisch und kosten im Gegensatz zu langwierigen Gerichtsprozessen oft nur wenige Euro. Die Schlichtung trägt mehr zum Rechtsfrieden bei als ein vor Gericht erstrittenes Urteil, weil keiner als Gewinner oder Verlierer aus dem Verfahren herausgeht.

Liste der Schiedsmänner - Schiedsfrauen

Sollten Sie Fragen zu den jeweiligen aktuellen Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner haben, werden Sie gebeten Sich an die Verwaltung des Amtsgerichts Bersenbrück unter der Rufnummer 05439 608 159 zu wenden.



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