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Das Betreuungsgericht des Amtsgerichts Bersenbrück.

Die Amtsgerichte sind auch für die Betreuungsverfahren zuständig. Die sog. Entmündigung wurde abgeschafft und die bisherige Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige durch das in §§ 1814 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Betreuung ersetzt. Erfasst werden hiervon Fälle, in denen volljährige Personen nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, so dass Ihnen ein Betreuer, d.h. ein Vertreter, der für sie Erklärungen abgeben kann, z.B. Verträge schließen, Bankangelegenheiten regeln oder über ärztliche Eingriffe entscheiden kann, bestellt werden muss. Ein entsprechendes Verfahren wird entweder auf eine entsprechende Anregung z.B. von Behörden oder Angehörigen oder von Amts wegen eingeleitet, wenn dem Vormundschaftsgericht entsprechende Umstände bekannt werden.

Da die Einrichtung einer Betreuung nicht erfolgt, wenn der Betroffene zuvor selbst ausreichende Vorsorge für einen Fall der späteren Hilfsbedürftigkeit getroffen hat, ist jedem Menschen grundsätzlich anzuraten, rechtzeitig eine sog. Vorsorgevollmacht zu erteilen.Dies ist insoweit vorteilhaft, als die Person des Bevollmächtigten selbst ausgewählt werden kann und eine "Einmischung" des Gerichts in die persönlichen und oft auch familiären Angelegenheiten nicht erforderlich ist

Voraussetzungen für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung sind:

a) Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung, z.B. (Alters-)Demenz, Blindheit

b) Unfähigkeit zur Besorgung der eigenen rechtlichen Angelegenheiten wegen dieser Krankheit oder Behinderung

c) Keine ausreichende anderweitige Bevollmächtigung/Hilfestellung (zB. durch Vorsorgevollmacht)

d) Bei Vorliegen einer nur körperlichen Behinderung darf ein Betreuer nur auf Antrag des Betroffenen bestellt werden, es sei denn er kann seinen Willen nicht kundtun.

An dem Betreungsverfahren ist auch die Betreuungsbehörde des Landkreises Osnabrück zu beteiligen.

Ihre Anschrift lautet wie folgt:

Landkreis Osnabrück
Betreuungsstelle
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

Telefon: 0541 501-30 38

Eine Broschüre über "Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter" kann beim Niedersächsischen Justizministerium angefordert werden.


Einen Antrag auf Anregung zur Einrichtung einer Betreuung können Sie hier herunterladen.

Der Antrag ist ausgefüllt, unterschrieben und in Papierform zu übersenden.

 

Vorsorgevollmacht Bildrechte: AG BSB

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